Braucht mein Kind Ergotherapie?

Ergotherapie Kinder BodenseeErgotherapie wird immer dann bei Kindern verordnet, wenn die Gesamtentwicklung des Kindes oder Teilbereiche der Entwicklung (z. B. die Konzentration) krankheitsbedingt verzögert sind und es dadurch zu Einschränkungen kommt.

Häufig sind es Außenstehende, die erste Hinweise geben: Kindergärtner, Lehrer, Verwandte. Viele Eltern sind dann erst einmal verunsichert. Auch der Begriff „Therapie“ wirkt manchmal abschreckend.

Die ergotherapeutische Behandlung von Kindern hier am Bodensee hat einen großen Stellenwert in unserer Praxis. Wir möchten Ihr Kind so unterstützen, dass es am Alltag ohne Einschränkungen teilnimmt und die geforderten Leistungen und das gewünschte Verhalten im Kindergarten und in Schule besser umsetzen kann.

Behandlung auf Kosten der Krankenkasse?

Die Krankenkasse bezahlt immer dann eine Ergotherapie, wenn eine Erkrankung oder Entwicklungsstörung des Kindes vorliegt. Oftmals kommen Kinder mit einem Verdacht auf Entwicklungsstörungen in unsere Ergopraxis. Wir beraten Sie gern und können Ihren erste Anhaltspunkte geben. Die Verordnung erfolgt allerdings über den Kinderarzt.

Nicht jede Abweichung der Norm ist eine Entwicklungsstörung.

In unserer Praxis kommt u.a. der Entwicklungstest ET 6-6 zum Einsatz. Mit Hilfe dieser Diagnostik erhalten wir dann ein Entwicklungsprofil, welches die Fähigkeiten Ihres Kindes in verschiedenen Entwicklungsbereichen anzeigt: Körpermotorik, Handmotorik, Gedächtnis, Handlungsstrategie, Kategorisieren, Sprachentwicklung, Sozio-emotionale Entwicklung sowie Zeichnen.

Uns ist es wichtig, ein Kind nicht in eine bestimmte Schublade zu stecken. Wir möchten erst einmal die derzeitige Situation klären und darüber ins Gespräch zu kommen. Manchmal helfen auch schon Übungen für Zuhause.

Ergotherapie bei Entwicklungsstörungen

Sind die Entwicklungsrückstände jedoch stärker, dann wird meist von ärztlicher Seite eine längerfristige ergotherapeutische Begleitung empfoheln. Bei Säuglingen sind Entwicklungsrückstände von mehr als 3-4 Monaten auffällig. Bei Kleinkindern ein Rückstand von 6-12 Monaten.

Auffälligkeiten können u. a. sein:

  • Schreibabys, (Klein-)Kinder mit geringer Muskelspannung (schlappe Kinder)
  • (Klein-)Kinder mit Problemen der Sprachentwicklung
  • (Klein-)Kinder mit Einschränkungen in der Bewegungsentwicklung
  • Kinder mit Einschränkungen in der Feinmotorik (Hand-/Fingerbeweglichkeit und -geschicklichkeit)
  • Kinder mit Schwierigkeiten in der Malentwicklung und/ oder in der Graphomotorik (schreibmotorische Entwicklung/ Umgang mit dem Stift, Malen, Grundmuster der Schrift u.a.)
  • Kinder mit Einschränkungen in der visuellen und auditiven Wahrnehmung
  • Kinder mit Problemen in der Aufmerksamkeit und/oder Konzentration, ADS oder ADHS,
  • Kinder mit Schwierigkeiten in der kognitiven Entwicklung (geistige Funktionen, Denkentwicklung, auch Intelligenzentwicklung)
  • Kinder mit Lese- und Rechtschreibschwäche oder Rechenschwäche

Ergotherapeutische Maßnahmen bei Kindern

Sensomotorisch-perzeptive Behandlung

Psychisch-funktionelle Behandlung

Hirnleistungstraining

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